Anlagenprüfung

Für die Anlagenprüfung muss der Hund zwischen 6 und 21 Monate alt sein. Bei der Prüfung werden die Art der Suche, Fährtenwille, Fährtensicherheit und der Fährtenlaut bei der Arbeit auf der Hasenfährte beurteilt. Heute fragt sich mancher natürlich, warum die Hasenjagd in dieser Form überhaupt noch prüfungsrelevant ist, da das Brackieren in dieser Art nur noch in grossen  Revieren möglich ist.

Die Antwort ist einfach: Ist ein Hund in der Lage und auch willens, einer zarten Hasenfährte zu folgen, dann hält er jede andere Fährte umso besser. Daher ist gerade diese Arbeit für einen jungen Beagle ein sehr prägendes und für die Zucht ein aussagefähiges Prüfungsfach. Auch die Schussfestigkeit wird geprüft. Sie ist ein Indiz für die Wesensfestigkeit des Hundes.

Wie wird die „Art der Suche“ geprüft?
Der Hundeführer wird von seinem Prüfungsrichter aufgefordert, seinen Hund zu schnallen und von sich fort zu schicken. Der Hund soll nun selbständig mit tiefer Nase weiträumig und systematisch ein Feld oder Gehölz durchsuchen, um einen Hasen zu heben. Wenn der Hund einen hat, dann verfolgt er zu Beginn den Hasen meist im Sichtlaut (was noch nicht zählt). Wenn der Hase dann aus dem Sichtfeld des Hundes ist, wechselt dieser in den Spurlaut. Ab da wird die Zeit gemessen; ca. 3 Minuten ist das mindeste um die Prüfung zu bestehen. 

Bewertet werden:

I. Brackieren: a) Art der Suche  b) Spurwille  c)Spursicherheit  d)Spurlaut  e) Jagddauer

III. Revierführigkeit: a) Gehorsam  b) Leinenführigkeit  c) Ablegen und Schussruhe  d) Schussfestigkeit